Editionshinweise

Die Edition enthält Einzelquellen und Quellengruppen; letztere wurden gebildet, um facettenreiche Vorgänge, komplexe Entscheidungsabläufe und konträre Positionen zu dokumentieren. 

Einzelquellen wie Quellengruppen sind chronologisch angeordnet und entsprechend nummeriert; Quellengruppen sind wie Einzelquellen mit einer chronologisch einordnenden Nummer versehen; die Quellengruppen sind nach dem im Gesamttitel genannten Datum des dokumentierten Vorgangs oder nach dem Datum des jeweils ersten Dokumentes eingeordnet; die Quellen der Quellengruppen enthalten hinter der Nummer der  Quellengruppe jeweils einen Buchstaben.

Das der Edition wie der begleitenden Publikation beigefügte Verzeichnis der Einzelquellen und Quellengruppen enthält Nummer (bzw. ergänzenden Buchstaben), Titel und Quellenbelege.

Die Nummer steht in der Edition links oberhalb der Einzelquelle oder Quellengruppe, das Quellendatum rechts oberhalb der jeweiligen Quelle.

Die Überschriften der Einzelquellen und Quellengruppen sind für die Edition formuliert worden und meist nicht identisch mit den Überschriften der Vorlagen.

Kopfangaben der Quellen sind erfasst, nicht aber bloße postalische Adressen.

Bei Protokollen sind Kopf, Teilnehmer und Tagesordnung erfasst; bei  Landtags-Protokollen nur bei der konstituierenden Sitzung.

In der Regel sind die Quellen vollständig erfasst, nur in Ausnahmefällen in Auszügen; Auszüge sind mit […] gekennzeichnet.

Bei Auszügen aus Protokollen sind die sonstigen Tagesordnungspunkte bzw. behandelten Sachverhalte in der Quelle oder in Fußnoten ausgewiesen.

Quellen mit Aussagen zu unterschiedlichen Sachverhalten sind in der Regel geschlossen erfasst, nur in Ausnahmefällen verschiedenen Quellengruppen zugeordnet; das ist dann entsprechend ausgewiesen.

Reden sind meist nach den aktenüberlieferten Manuskripten ediert, ansonsten nach dem Abdruck in Sonderdrucken, Broschüren oder Zeitungen; dann ist der Abdruck, soweit möglich, mit dem überlieferten Manuskript verglichen und im Quellenbeleg oder per Fußnote gekennzeichnet.

Bei der Edition von amtlich veröffentlichten Gesetzen und Verordnungen sind in der Regel nur die jeweils erste Seite der Veröffentlichung angegeben sowie die Nummer und das Datum der Veröffentlichung, um so das Inkrafttreten zu kennzeichnen.

Handschriftliche Einträge in den Quellenvorlagen sind kursiv gekennzeichnet.

Ebenfalls kursiv gekennzeichnet sind handschriftliche oder handschriftenähnlich gestempelte Unterschriften; bei unlesbaren oder nicht eindeutig entzifferbaren Unterschriften steht: [Unterschrift].

Bei Quellen aus dem Bestand „Land Thüringen – Büro des Ministerpräsidenten“ des Hauptstaatsarchivs Weimar, dessen Akten erst nach ihrer Verfilmung foliert wurden, sind die Blattangaben in den Quellenbelegen anhand der folierten Akten angegeben, die auf den Filmen nicht ausgewiesen sind.

Fußnoten zu den Quellen enthalten im Quellenbeleg nicht stehende Hinweise zu der Quelle, Querverweise auf andere Quellen der Edition sowie inhaltlich und für das Verständnis notwendige erläuternde Sachangaben, weiterführende Informationen und Literaturhinweise.

Bei Verweisen auf Publikationen in den Fußnoten der Einleitung und der Quellen stehen Verfasser-Nachnamen und Kurztitel mit dem jeweiligen Erscheinungsjahr und einem Buchstaben-Verweis auf den betreffenden Abschnitt des der Edition beigefügten Quellen- und Literaturverzeichnisses, dem der jeweils vollständige Titel entnommen werden kann; die Verweise erfolgen nach dem Muster: Verfasser, Kurztitel (2004/F); das Verzeichnis enthält folgende Abschnitte zu Publikationen: B. Amtlich-offizielle Veröffentlichungen und Periodika; C. Zeitgenössische Einzelschriften und Artikel; D. Quelleneditionen und -inventare; E. Erinnerungen; F. Darstellende Literatur.